Die Kläger sind Testamentsvollstrecker des am 10.8.1992 verstorben ..., der aufgrund des gemeinschaftlichen Testamentes vom 24.11.1982 mit seiner - vorverstorbenen - Ehefrau gemäß Erbschein vom 30.1.1995 - 4 VI 342/92 - AG Norden - von fünf Verwandten zu je 1/5 beerbt wurde. Beklagter ist der Neffe des Erblassers, der durch Beschluß vom 11.6.1992 - 4 XVII P 1 - AG Norden als dessen Betreuer mit Aufgaben aus den Bereichen der Personensorge und Vermögenssorge bestellt worden war.
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