BayObLG - Beschluss vom 29.11.2000
1Z BR 127/00
Normen:
BGB § 2064, § 2247 ; FGG § 12, § 15 ;
Vorinstanzen:
LG Würzburg, - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 2/00
AG Würzburg, - Vorinstanzaktenzeichen VI 1569/98

Beweiswürdigung bezüglich der Echtheit eines Testaments aufgrund von Sachverständigengutachten

BayObLG, Beschluss vom 29.11.2000 - Aktenzeichen 1Z BR 127/00

DRsp Nr. 2001/499

Beweiswürdigung bezüglich der Echtheit eines Testaments aufgrund von Sachverständigengutachten

»Einzelfall eines mit hoher Wahrscheinlichkeit gefälschten Testaments; Beweiswürdigung aufgrund von Sachverständigengutachten.«

Normenkette:

BGB § 2064, § 2247 ; FGG § 12, § 15 ;

Gründe

I.

Die 1998 im Alter von 63 Jahren verstorbene Erblasserin war ledig und hatte keine Kinder. Zu ihrem Nachlaß gehören zwei Eigentumswohnungen und landwirtschaftliches Grundvermögen. Die Beteiligte zu 1 ist die Schwester der Erblasserin, die Beteiligte zu 2 deren Tochter. Diese legte ein handschriftliches Testament vor, das folgenden Wortlaut hat:

Testament 5.5.98 L.

Hiermit vererbe ich meiner Nichte (Beteiligte zu 2) meinen gesamten Besitz.

Die Beteiligte zu 2 beantragte einen Erbschein, der sie als Alleinerbin aufgrund des Testaments ausweisen sollte. Die Beteiligte zu 1 hält das Testament für gefälscht und beantragte einen Erbschein, der sie als Alleinerbin kraft Gesetzes bezeugen sollte.