Auf die Beschwerde des Beklagten wird die Revision gegen das Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 22. Juni 2017 zugelassen.
Das vorbezeichnete Urteil wird nach §
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 100.000 € festgesetzt.
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