Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 14.02.2020 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Mit Vertrag vom … übertrug der Lebensgefährte der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) das Eigentum an einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden, das sie beide bewohnten. Das Gebäude war 1810 errichtet worden und befand sich zum Übertragungszeitpunkt —unstreitig— in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Im Übertragungsvertrag wurde ein Gebäudewert in Höhe von 4.000 € angegeben.
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