BFH - Urteil vom 16.12.2015
IV R 8/12
Normen:
EStG § 16 Abs. 3 Satz 2;
Fundstellen:
BFHE 252, 141
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 09.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1348/10

Bewertung von real geteilten Anteilen an einer Mitunternehmerschaft bei Einbringung der Anteile in andere Personengesellschaften

BFH, Urteil vom 16.12.2015 - Aktenzeichen IV R 8/12

DRsp Nr. 2016/3180

Bewertung von real geteilten Anteilen an einer Mitunternehmerschaft bei Einbringung der Anteile in andere Personengesellschaften

Die vorherige Einbringung der Anteile an einer Mitunternehmerschaft in andere Personengesellschaften steht einer Realteilung der Mitunternehmerschaft mit Buchwertfortführung nicht entgegen, wenn an den anderen Personengesellschaften vermögensmäßig nur die Personen beteiligt sind, die zuvor auch an der Mitunternehmerschaft vermögensmäßig beteiligt waren.

Tenor

Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 9. Februar 2012 3 K 1348/10 F aufgehoben. Der Bescheid für 2002 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die W–KG vom 8. März 2010 wird, insoweit unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 20. April 2010, dahin geändert, dass ein Veräußerungsgewinn in Höhe von lediglich 192.734 € festgestellt wird.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 3 Satz 2;

Gründe

A.