I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Alleinerbin ihrer 1972 in Berlin gestorbenen Schwester. Zu dem ihr angefallenen Vermögen gehören Schuldverschreibungen des Ausgleichsfonds, welche die Erblasserin zur Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung gemäß § 252 Abs. 3 des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) erhalten hatte. Die Klägerin hält den Erwerb dieser Vermögenswerte für steuerfrei gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 9 Buchst.a des Erbschaftsteuergesetzes i.d.F., die diese Vorschrift erhalten hat durch §
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