I. Der Klägerin ist von der 1962 gestorbenen X der lebenslängliche Nießbrauch an den Erbteilen der beiden Kinder der Klägerin von je 7/240 vermacht worden. Bei der Erbauseinandersetzung fielen den Kindern Aktien und Bargeld an. Die Klägerin hat die Entrichtung der Erbschaftsteuer vom Jahreswert des Nießbrauchs beantragt.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|