BFH - 08.10.1970 (IV R 69/70) - DRsp Nr. 1997/10285
BFH, vom 08.10.1970 - Aktenzeichen IV R 69/70
DRsp Nr. 1997/10285
»Der in § 16 Abs. 5EStG vorgesehene Antrag auf Ermäßigung oder Erlaß der Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn wegen entrichteter Erbschaftsteuer kann nur im einkommensteuerlichen Veranlagungsverfahren gestellt werden.«
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