BFH vom 08.10.1980
II R 56/79
Normen:
ErbStG (1974) § 25 ; GrEStG Baden-Württemberg § 3 Nr. 2 Satz 2;
Fundstellen:
BFHE 131, 532
BStBl II 1981, 74

BFH - 08.10.1980 (II R 56/79) - DRsp Nr. 1997/14719

BFH, vom 08.10.1980 - Aktenzeichen II R 56/79

DRsp Nr. 1997/14719

»Der Erwerb eines Grundstückes schenkungshalber unter Vorbehalt des Nießbrauches unterliegt auch nach dem 31.12.1973 der Grunderwerbsteuer unter Zugrundelegung des Wertes des Nießbrauches, wenn die Schenkungsteuer gemäß § 25 Abs. 1 Buchst. b ErbStG 1974 ohne Abzug des Wertes des Nießbrauches berechnet und ganz oder teilweise zinslos gestundet worden ist.«

Normenkette:

ErbStG (1974) § 25 ; GrEStG Baden-Württemberg § 3 Nr. 2 Satz 2;

I. Die Mutter des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) und deren Schwester waren Miteigentümer eines bebauten Grundstücks je zur ideellen Hälfte. Durch notariell beurkundeten Vertrag vom 4. April 1975 übertrugen sie dieses Grundstück schenkungshalber auf den Kläger, wobei sie sich den lebenslänglichen Nießbrauch an dem Grundstück vorbehielten.