BFH vom 10.05.1972
II 78/64
Normen:
ErbStG § 7 ;
Fundstellen:
BFHE 106, 337
BStBl II 1972, 765

BFH - 10.05.1972 (II 78/64) - DRsp Nr. 1997/11153

BFH, vom 10.05.1972 - Aktenzeichen II 78/64

DRsp Nr. 1997/11153

»1. Im Falle des § 7 Abs. 3 Satz 1 ErbStG ist der Besteuerung das Verhältnis des Nacherben zum Erblasser (nicht zum Vorerben) zugrunde zu legen. 2. § 7 Abs. 3 Satz 2 ErbStG vermittelt keinen selbständigen Anrechnungsanspruch; er ist allein eine Vorschrift zur Berechnung der vom Nacherben geschuldeten Steuer. 3. Der Vorteil, den der Nacherbe durch die Anrechnung erlangt, ist kein der Erbschaftsteuer unterliegender Erwerb.«

Normenkette:

ErbStG § 7 ;