Die Klägerin hatte von ihrer Mutter aufgrund notariell beurkundeten Schenkungsangebotes vom 14. Dezember 1962 und dessen notariell beurkundeter Annahme vom 22. Januar 1963 Geschäftsanteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geschenkt erhalten. Die Mutter der Klägerin hatte sich den lebenslänglichen Nießbrauch an diesen Geschäftsanteilen vorbehalten; sie war am 23. April 1969 gestorben.
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