I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist einer der beiden Söhne des 1956 verstorbenen Erblassers. Testamentarische Erben sind ein Sohn des Klägers und ein Sohn des Bruders des Klägers je zur Hälfte. Dem Kläger ist u.a. der lebenslängliche Nießbrauch an dem Erbteil seines Sohnes zur Hälfte vermacht worden. Zur anderen Hälfte ist der Nießbrauch der Ehefrau des Erblassers angefallen. Nach deren Tod steht er auch insoweit dem Kläger zu. Zum Nachlaß gehörte u.a. der Anteil des Erblassers an der A KG, an der der Erblasser als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt war. Kommanditisten dieser Gesellschaft waren seine beiden Söhne.
Der Kläger beantragte, die auf den Nießbrauch entfallende Erbschaftsteuer in Raten zu entrichten.
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