BFH vom 16.11.1972
IV R 38/68
Fundstellen:
BFHE 108, 28
BStBl II 1973, 184

BFH - 16.11.1972 (IV R 38/68) - DRsp Nr. 1997/11356

BFH, vom 16.11.1972 - Aktenzeichen IV R 38/68

DRsp Nr. 1997/11356

»Werden nach oder bei der schenkungsweisen Übertragung eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils von den Eltern auf die Kinder Rentenleistungen der Kinder an die Eltern vereinbart, so ist, wenn die übertragenen Vermögensteile nicht unbedeutend sind, in der Regel davon auszugehen, daß die Rentenleistungen im Hinblick auf die Vermögensübertragungen gewährt werden, so daß sie nicht als betriebliche Versorgungsleistungen und damit als Betriebsausgaben beurteilt werden können.«

Gründe:

I. Streitig ist bei der einheitlichen Gewinnfeststellung 1959 bis 1961, ob Rentenzahlungen an einen ausgeschiedenen Gesellschafter, den Vater der beiden verbliebenen alleinigen Gesellschafter der OHG, als betriebliche Versorgungsrente zu beurteilen sind und den Gewinn der OHG entsprechend mindern.