BFH vom 19.01.1982
VIII R 21/77
Normen:
EStG § 16, § 6 Abs. 1 Nr. 5, 6 ;
Fundstellen:
BFHE 135, 282
BStBl II 1982, 456

BFH - 19.01.1982 (VIII R 21/77) - DRsp Nr. 1997/15257

BFH, vom 19.01.1982 - Aktenzeichen VIII R 21/77

DRsp Nr. 1997/15257

»Setzen sich die Gesellschafter einer KG nach Auflösung der Gesellschaft durch Realteilung auseinander, so haben sie ein Wahlrecht, entweder einen Aufgabegewinn der Gesellschaft zu versteuern und dann in ihren Bilanzen den Teilwert der ihnen zugeteilten Wirtschaftsgüter anzusetzen oder - wenn die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist - den Buchwert dieser Wirtschaftsgüter fortzuführen.«

Normenkette:

EStG § 16, § 6 Abs. 1 Nr. 5, 6 ;

Gründe: