I. Dem Kläger war von seiner Tante ein bebautes Grundstück unter Vorbehalt des lebenslänglichen Nießbrauchs geschenkt und aufgelassen worden. Das Finanzamt (Beklagter) hat gegen ihn Grunderwerbsteuer aus dem Wert des Nießbrauchs festgesetzt. Das Finanzgericht hat den Steuerbescheid aufgehoben.
II. Die zugelassene Revision des Beklagten ist begründet.
Die Schenkung des Grundstücks unterlag der Grunderwerbsteuer (§
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|