BFH - 21.01.1981 (II R 91/79) - DRsp Nr. 1997/14863
BFH, vom 21.01.1981 - Aktenzeichen II R 91/79
DRsp Nr. 1997/14863
»1. Die Nichteinhaltung der Ladungsfrist nach § 91 Abs. 1 Satz 1 FGO kann eine Versagung rechtlichen Gehörs darstellen. 2. Ein Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs wird im allgemeinen nicht dadurch bedeutungslos, daß der betreffende Beteiligte von der - eingeschränkten - Möglichkeit, rechtliches Gehör zu finden, keinen Gebrauch macht.«