BFH vom 21.01.1981
II R 91/79
Normen:
FGO § 91 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 103 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 132, 394
BStBl II 1981, 401

BFH - 21.01.1981 (II R 91/79) - DRsp Nr. 1997/14863

BFH, vom 21.01.1981 - Aktenzeichen II R 91/79

DRsp Nr. 1997/14863

»1. Die Nichteinhaltung der Ladungsfrist nach § 91 Abs. 1 Satz 1 FGO kann eine Versagung rechtlichen Gehörs darstellen. 2. Ein Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs wird im allgemeinen nicht dadurch bedeutungslos, daß der betreffende Beteiligte von der - eingeschränkten - Möglichkeit, rechtliches Gehör zu finden, keinen Gebrauch macht.«

Normenkette:

FGO § 91 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 103 Abs. 1 ;