BFH vom 21.04.1982
II R 148/79
Normen:
ErbStG (1959) § 9 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 136, 133
BStBl II 1982, 628

BFH - 21.04.1982 (II R 148/79) - DRsp Nr. 1997/15342

BFH, vom 21.04.1982 - Aktenzeichen II R 148/79

DRsp Nr. 1997/15342

»Hat ein nach dem Recht des Staates New York beerbter Erblasser verfügt, daß der nach Erfüllung bestimmter Legate (legacies) verbleibende Reinnachlaß (residual estate) auf einen Trust zu übertragen ist, so ist derjenige, dem der Erblasser eine lebenslängliche Berechtigung an den Erträgnissen des Trustvermögens (life estate) zugewendet hat, berechtigt, einen entsprechenden Teil der auf das Trustvermögen (als Auslandsvermögen) entfallenden Nachlaßsteuern der USA und des Staates New York von der deutschen Erbschaftsteuer abzuziehen. Das Ausmaß des Abzuges richtet sich nach dem Verhältnis des Wertes des Rechts auf die Erträgnisse zum Trustvermögen, jeweils bewertet nach den Vorschriften des deutschen Bewertungsrechts.«

Normenkette:

ErbStG (1959) § 9 Abs. 1 ;