I. Am 10. November 1972 schlossen die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), ihre Mutter und ihr Bruder einen notariell beurkundeten Vertrag. Danach übertrug die Mutter ihrem Sohn -dem Bruder der Klägerin- schenkweise ein Grundstück. Außerdem überließ sie mit diesem Vertrag das ihr gehörende Wertpapiervermögen der Klägerin und ihrem Bruder je zur Hälfte. Zum Ausgleich dessen, daß der Bruder das Grundstück erhielt, sollte er der Klägerin 65.000 DM zahlen. 30.000 DM dieser Schuld sollte der Bruder dadurch tilgen, daß er der Klägerin die erhaltenen Wertpapiere übertrug. Der Restbetrag von 35.000 DM sollte in fünf gleichen Jahresraten beginnend mit dem 1. Oktober 1977 gezahlt werden. Die jeweilige Restschuld war ab 1. Oktober 1972 mit 5 % jährlich zu verzinsen.
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