I. Das Finanzgericht hat die Verhandlung über die Anfechtungsklage gegen einen Erbschaftsteuerbescheid bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Vorlagebeschluß des Bundesfinanzhofs vom 18. Dezember 1972 II R 87-89/70 (BFHE 108, 393, BStBl II 1973, 329) ausgesetzt.
II. Die Beschwerde der Klägerin ist begründet. Die Voraussetzungen des §
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