BFH vom 24.06.1977
VI R 233/74
Normen:
EStG (1965/1967) § 10 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 122, 303
BStBl II 1977, 303

BFH - 24.06.1977 (VI R 233/74) - DRsp Nr. 1997/13228

BFH, vom 24.06.1977 - Aktenzeichen VI R 233/74

DRsp Nr. 1997/13228

»Wird ein Pflichtteilsanspruch von dem Erben in Teilzahlungen erfüllt, so ist eine Aufteilung der einzelnen Raten durch Abzinsung in einen Zins- und einen Tilgungsanteil und der Abzug der so ermittelten Zinsen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuerveranlagung des Erben nicht zulässig. Das gilt auch, wenn die Höhe des Pflichtteilsanspruchs erst in einem gerichtlichen Vergleich zwischen dem Erben und dem Pflichtteilsberechtigten bestimmt und dem Erben eine Tilgung der Kapitalforderung in Teilbeträgen eingeräumt wird, ohne daß dabei eine Verzinsung vereinbart würde.«

Normenkette:

EStG (1965/1967) § 10 Abs. 1 Nr. 1 ;