BFH - 24.11.1978 (III R 121/76) - DRsp Nr. 1997/14084
BFH, vom 24.11.1978 - Aktenzeichen III R 121/76
DRsp Nr. 1997/14084
»1. Verpachtet eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR) ein innerstädtisches Grundstück an eine GmbH, die von den Gesellschaftern der GdbR beherrscht wird und die auf dem Grundstück ein Warenhaus betreibt, so ist die Verpachtung der GdbR aufgrund unechter Betriebsaufspaltung als gewerbliche Tätigkeit anzusehen. 2. Ungeachtet der grundsätzlichen Bedenken gegen eine gewerbesteuerrechtliche Unternehmenseinheit zwischen Personengesellschaften (vgl. Urteil vom 02.11.1977 I R 143/75 , BFHE 123, 513, BStBl II 1978, 74) kann eine solche Einheit zwischen zwei GdbR, deren Gesellschafter identisch sind, nicht allein deshalb angenommen werden, weil die beiden GdbR ihren Grundbesitz an verschiedene Unternehmen desselben Organkreises verpachtet haben, der von den Gesellschaftern der GdbR beherrscht wird.«