I. Der am 20. Juli 1974 verstorbene Vater des Klägers hatte diesen durch Testament zum Alleinerben eingesetzt und ihn mit einem Vermächtnis zugunsten seiner Mutter (Ehefrau des Erblassers, geboren am 15. September 1907) beschwert. Neben dem Wohnrecht an einem zum Nachlaß gehörenden Haus sollte die Mutter u.a. monatlich 1.700 DM Leibrente erhalten.
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