BFH vom 28.02.1974
IV R 60/69
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, 5, § 7 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 111, 257
BStBl II 1974, 481

BFH - 28.02.1974 (IV R 60/69) - DRsp Nr. 1997/12010

BFH, vom 28.02.1974 - Aktenzeichen IV R 60/69

DRsp Nr. 1997/12010

»1. Wer ein zu seinem Betriebsvermögen gehöriges Grundstück in Vorwegnahme der Erbfolge unter Vorbehalt des Nießbrauchsrechtes unentgeltlich seiner Tochter schenken will, muß es vorher mit dem vollen Teilwert aus dem Betriebsvermögen entnehmen. 2. Vor dieser Privatentnahme den aktivierten Grundstückswert in einen Nutzungswert, den das Nießbrauchsrecht verkörpert, und in einen Substanzwert zu spalten, und nur den Substanzwert mit dem Teilwert aus dem Betriebsvermögen zu entnehmen, widerspräche dem Umstand, daß die Schenkung und die sie voraussetzende Bestellung des Nießbrauchs zugunsten des Schenkers in der Privatsphäre vollzogen werden, und damit die volle Entnahme des Grundstücks voraussetzen.«

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, 5, § 7 Abs. 1 ;

Gründe: