BFH - 28.04.1972 (III R 62/71) - DRsp Nr. 1997/11142
BFH, vom 28.04.1972 - Aktenzeichen III R 62/71
DRsp Nr. 1997/11142
»Eine Fehleraufdeckung durch die Aufsichtsbehörde und der Erlaß eines Berichtigungsbescheids gemäß § 222 Abs. 1 Nr. 3AO vor dem Eintritt der Verjährungsfrist ist auch dann zulässig, wenn das FA vorher einen auf eine andere Berichtigungsmöglichkeit gestützten Bescheid gleichen Inhalts zurückgenommen hat, sofern sich diese Rücknahme im Verwaltungsverfahren vollzogen hat und keine gerichtliche Entscheidung in der Streitsache ergangen ist.«