Die von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) erhobene Anfechtungsklage gegen den Duldungsbescheid des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) wurde vom Finanzgericht (FG) als unbegründet abgewiesen.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|