Der Antragsteller und Beschwerdeführer zu 2 (im folgenden A) ist Alleinerbe nach seinem am 23. Mai 1983 verstorbenen Vater (im folgenden V). Der Erblasser hat für den gesamten Nachlaß Dauertestamentsvollstreckung bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres seines am 15. Oktober 1960 geborenen Sohnes angeordnet. Testamentsvollstrecker ist seit dem 21. Dezember 1983 der Antragsteller und Beschwerdeführer zu 1 (im folgenden T).
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