I. Die Klägerin erhielt aus der zum 1. November 1983 vollzogenen Auflösung einer nach Schweizer Recht gegründeten Familienstiftung mit Sitz in Freiburg (Schweiz) eine Ausschüttung in Höhe von umgerechnet 1.284.540 DM, die das beklagte Finanzamt (FA) nach §
Nach erfolglosem Einspruch hat die Klägerin Klage erhoben und die Aufhebung des angefochtenen Änderungsbescheids beantragt. Die Klage hatte Erfolg (vgl. Entscheidungen der Finanzgerichte 1987, 256).
Mit der vom Finanzgericht (FG) zugelassenen Revision hat das FA beantragt, das angefochtene Urteil aufzuheben und die Klage abzuweisen.
II. Die Revision des FA ist begründet.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|