BFH - Urteil vom 07.12.1966 (VI 298/65) - DRsp Nr. 1994/6987
BFH, Urteil vom 07.12.1966 - Aktenzeichen VI 298/65
DRsp Nr. 1994/6987
»a. Unterhaltsverträge sind formlos gültig.b. Ein Schenkungsversprechen als Unterhaltsvereinbarung bedarf allerdings nach § 518BGB der öffentlichen Beurkundung, wird aber nur selten vorliegen; denn eine Gegenleistung liegt schon darin, daß der Unterhaltsempfänger irgendwie dem Unterhaltsgeber entgegenkommt, z.B. zu einer schnelleren Beendigung des Scheidungsstreits beiträgt.«