Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand leben und zur Einkommensteuer zusammenveranlagt werden. Der Kläger bewirtschaftet als Nebenerwerbslandwirt einen Hof mit einer Fläche von 13,5842 ha und ermittelt den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Das Einkommen der Kläger in dem den Streitjahren vorangegangenen Veranlagungszeitraum 1989 betrug 33 845 DM.
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