BGH - 02.10.1987 (V ZR 85/86) - DRsp Nr. 1992/2899
BGH, vom 02.10.1987 - Aktenzeichen V ZR 85/86
DRsp Nr. 1992/2899
d-e. Wertersatz wegen Unmöglichkeit der Herausgabe (Abs. 2) bei Rückabwicklung einer Grundstücksübertragung nach zwischenzeitlicher Bebauung oder baulicher Umgestaltung vorhandener Gebäude durch den Erwerber, und zwar unter Orientierung an wirtschaftlichen Erwägungen und Zumutbarkeitsgesichtspunkten,(e) im Falle der Rückabwicklung nach Widerruf der Schenkung eines mit Wohnungseigentum verbundenen Miteigentumsanteils (Umbau eines Stalls in ein Wohngebäude).