BGH - Beschluss vom 27.11.2024
IV ZB 41/23
Normen:
BGB § 1922 Abs. 1; VO 650/2012/EU Art. 68 Buchst. l);
Fundstellen:
MDR 2025, 176
Vorinstanzen:
AG Fürth in Bayern, vom 19.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen VI 2351/15
OLG Nürnberg, vom 11.12.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Wx 1721/23

Verfahren auf Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses unter Aufnahme der konkreten Bezeichnung des zum Nachlass gehörenden in der Tschechischen Republik belegenen Grundstücks; Vollzug des Übergangs der Erbschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge

BGH, Beschluss vom 27.11.2024 - Aktenzeichen IV ZB 41/23

DRsp Nr. 2025/89

Verfahren auf Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses unter Aufnahme der konkreten Bezeichnung des zum Nachlass gehörenden in der Tschechischen Republik belegenen Grundstücks; Vollzug des Übergangs der Erbschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ABl. 2012, L 201, S. 107) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: