OLG Hamm - Urteil vom 04.12.2003
10 U 36/03
Normen:
BGB § 2270 § 2271 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 1239

Bindung von Ehegatten an wechselseitige Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

OLG Hamm, Urteil vom 04.12.2003 - Aktenzeichen 10 U 36/03

DRsp Nr. 2004/19727

Bindung von Ehegatten an wechselseitige Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

Treffen Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament in ein und demselben Satz gleichlautende Verfügungen, so ist davon auszugehen, dass diese wechselbezüglich und damit bindend sind. Diese Verfügungen können zu Lebzeiten nur durch Zustellung einer notariellen Widerrufserklärung widerrufen werden.

Normenkette:

BGB § 2270 § 2271 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 1239