Bindung von Ehegatten an wechselseitige Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament
OLG Hamm, Urteil vom 04.12.2003 - Aktenzeichen 10 U 36/03
DRsp Nr. 2004/19727
Bindung von Ehegatten an wechselseitige Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament
Treffen Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament in ein und demselben Satz gleichlautende Verfügungen, so ist davon auszugehen, dass diese wechselbezüglich und damit bindend sind. Diese Verfügungen können zu Lebzeiten nur durch Zustellung einer notariellen Widerrufserklärung widerrufen werden.