I.)
Der Beteiligte zu 2) war Testamentsvollstrecker über den Nachlass der Erblasserin; ihm wurde durch das Amtsgericht am 30.3.2000 ein Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt. Die Beteiligte zu 1) ist Alleinerbin des am 25.7.2000 verstorbenen Herrn G. Herr G war seinerseits Alleinerbe der Erblasserin. Zum Vermögen der Erblasserin gehören neben Kontoguthaben, Wertpapieren, Lebensversicherungen und einem Erbbaurecht auch Beteiligungen an der A. W X oHG und an CFB-Fonds.
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