I.
Am 14.02.1997 verstarb der Erblasser W Sch. Die Witwe, seine Erbin, beantragte am 11.04.1997 bei dem beteiligten Gericht die Eröffnung des Nachlaßkonkurses. Danach schlug sie die Erbschaft aus; die Kinder des Erblassers und deren Kinder hatten die Erbschaft ebenfalls ausgeschlagen.
Der Erblasser war bei seinem Tode u. a. Eigentümer des Grundstücks H in Oberhausen, das beim dortigen Amtsgericht im Grundbuch von Oberhausen auf Blatt eingetragen ist.
Der Nachlaßkonkurs wurde am 11.08.1997 eröffnet. Mit Ersuchen vom selben Tage bat der Konkursrichter das Grundbuchamt des Amtsgerichts Oberhausen unter Bezugnahme auf den Eröffnungsbeschluß,
"in das Grundbuch von Oberhausen Blatt bei dem auf den Namen des im Rubrum genannten Erblassers eingetragenen Grundstück sowie bei den für den Erblasser eingetragenen Rechten den Konkursvermerk einzutragen."
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