I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 21. Mai 2010 wird zurückgewiesen.
II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
I. Die Beteiligte (GmbH) wurde mit Verfügung vom 2.2.2009, eingetragen im Handelsregister am 19.2.2009, aufgrund Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
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