Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. vom 19.11.2013 gegen den am 22.10.2013 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Siegburg vom 21.10.2013 - 49 IV 229/13 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten zu 1. und 2. jeweils zur Hälfte.
I.
Am 20.09.2013 verstarb an ihrem letzten Wohnsitz in Hennef die am 04.12.1923 in R. geborene Frau F., (im Folgenden: Erblasserin). Die Beteiligen zu 1. und. 2 sind die Kinder eines Cousins der Erblasserin und nach eigenen Angaben die nächsten noch lebenden Verwandten der Erblasserin.
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