FG Münster - Urteil vom 25.09.1998
4 K 5180/97 E
Normen:
BGB § 812 ; BGB § 951 ; EStG § 10e Abs. 1 ;

Entgeltlichkeit eines Erwerbvorgangs bei vorweggenommener Erbfolge

FG Münster, Urteil vom 25.09.1998 - Aktenzeichen 4 K 5180/97 E

DRsp Nr. 2002/18135

Entgeltlichkeit eines Erwerbvorgangs bei vorweggenommener Erbfolge

Ein Hausgrundstück wird nicht entgeltlich erworben, wenn dieses zwar zu einem bestimmten Kaufpreis veräußert wird, auf den Kaufpreis jedoch die Kosten einer in den Vorjahren vom Erwerber durchgeführten Sanierungsmaßnahme und die Einräumung eines Altenteilrechts angerechnet werden, der Restkaufpreis in Raten gezahlt wird, bei deren Höhe feststeht, dass der Veräußerer aufgrund seines Lebensalters nicht annähernd in den Genuss des vollen Betrages kommen wird und die beim Tod des Veräußerers noch ausstehenden Raten dem Erwerber schenkweise zugewendet werden.

Normenkette:

BGB § 812 ; BGB § 951 ; EStG § 10e Abs. 1 ;

Tatbestand:

Zu entscheiden ist, ob der Kläger (Kl.) ein Hausgrundstück entgeltlich erworben hat und er daher die Steuervergünstigungen nach § 10 e und § 34 f EStG erhält.