1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Merzig 20. Juni 2024 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
3. Der Geschäftswert für beide Instanzen wird - zugleich in Abänderung der Wertfestsetzung des Amtsgerichts in dessen Beschluss vom 8. August 2024 - auf 16.600,- Euro festgesetzt.
I.
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