Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsbeschwerde der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg vom 26. Juni 2023 insoweit aufgehoben, als es die Beschwerde des Betroffenen gegen die Anordnung der Betreuung betrifft, und insoweit wie folgt neu gefasst:
Auf die Beschwerde des Betroffenen wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom 13. Januar 2022, mit welchem die Betreuung angeordnet worden ist, hinsichtlich der Überprüfungsfrist wie folgt abgeändert:
Der Zeitpunkt, bis zu dessen Ablauf das Amtsgericht spätestens über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden wird, wird auf den 30. Juni 2024 festgesetzt.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|