(Anstelle von Tatbestand und Entscheidungsgründen gemäß § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
I. Die Parteien sind Geschwister und streiten mit Klage und Widerklage über die Auseinandersetzung des Nachlasses ihrer am 23. September 2001 in A. verstorbenen Schwester Frau E. K.. Der Beklagte zu 3) ist - nach der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht, aber noch vor Verkündung der Entscheidung - am 30. Mai 2003 verstorben. Die Erblasserin ordnete in ihrem Testament vom 12. Februar 2001u. a. folgendes an:
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