FG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.09.1998
9 K 43/97
Normen:
ErbStG 1974 § 7 Abs. 1 Nr. 1 ; ErbStG 1974 § 10 Abs. 1 Satz 1; ErbStG 1974 § 9 Abs. 1 Nr. 2 ; BGB § 516 Abs. 1 ; BGB § 873 ; BGB § 925 ; BewG 1974 § 12 Abs. 2 ; BewG 1974 § 12 Abs. 3 ; BewG 1974 § 12 Abs. 4 ; BewG 1974 § 121a; GG Art. 3 Abs. 1 ; BewG 1974 § 9 ; BewG 1974 § 14 Abs. 2 ; BGB § 185 ; BGB § 184 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 376

Entstehungszeitpunkt der Schenkungsteuer bei Grundstücksschenkung durch noch nicht verfügungsberechtigte Schenkerin und Bewertung dieser Schenkung; Streitwert bei teilentgeltlicher Grundstücksschenkung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.1998 - Aktenzeichen 9 K 43/97

DRsp Nr. 2001/1403

Entstehungszeitpunkt der Schenkungsteuer bei Grundstücksschenkung durch noch nicht verfügungsberechtigte Schenkerin und Bewertung dieser Schenkung; Streitwert bei teilentgeltlicher Grundstücksschenkung

1. Soll nach dem eindeutigen Inhalt eines Schenkungsvertrags Gegenstand einer Schenkung eine von der Schenkerin kurz zuvor erworbene und bereits bezahlte Immobilie sein, hinsichtlich derer die Schenkerin noch nicht Eigentümerin geworden ist und über die sie als Nichtberechtigte (§ 185 BGB) verfügt hat, und erklären die Parteien im Schenkungsvertrag bereits die Auflassung für die Immobilie und die Bewilligung der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch, dann gilt Schenkung als zum Zeitpunkt des Schenkungsvertrags im Sinne von § 9 Abs.1 Nr.2 ErbStG 1974 ausgeführt, wenn zu diesem Zeitpunkt zwar hinsichtlich des Grundstückskaufvertrags der Schenkerin noch keine Auflassungerklärung abgegeben und auch keine Einwilligung zur Eigentumsumschreibung erteilt worden war, wenn beides aber später rückwirkend nachholt wird und die Schenkerin ansonsten alles zum Vollzug der Schenkung Erforderliche getan hatte.