Autor: Wenhardt |
→ Siehe auch "Erbauseinandersetzung - Einkommensteuerrecht"
Zur zivilrechtlichen Behandlung der Auseinandersetzung des Nachlasses siehe ausführlich Teil 7/4.8.
BeispielErblasser E hinterlässt die Miterben K1 und K2. Diese nehmen kurz nach dem Tod des E eine Erbauseinandersetzung vor. Dabei entstehen Kosten für die Bewertung eines Grundstücks. |
Zu den Kosten für die "Verteilung des Nachlasses" gehören insbesondere die Aufwendungen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.
Unter Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft ist die Verteilung der Nachlassgegenstände unter den Miterben nach Tilgung der Nachlassverbindlichkeiten zu verstehen. Durch diese Verteilung wird das Alleineigentum eines jeden Miterben an den ihm bei der Verteilung zugewiesenen Vermögensgegenständen begründet und die nach dem Erbfall entstandene Gemeinschaft zur gesamten Hand aufgehoben.
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