Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg vom 17.09.2020, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil des Landgerichts Ravensburg sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.
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