Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 5. Juli 2023 geändert.
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Ziffern 1 bis 6 des Bescheides des Antragsgegners vom 31. Januar 2023 wird wiederhergestellt und hinsichtlich der Androhung der Ersatzvornahme in den Ziffern 8 bis 12 des Bescheides vom 31. Januar 2023 angeordnet.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 78.500,00 € festgesetzt.
I.
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