1. Auf die Beschwerden der Beteiligten Ziffer 4, Ziffer 5, Ziffer 7, Ziffer 8 und Ziffer 9 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Offenburg vom 27.09.2023, Az.
Die zur Erteilung des Erbscheins gemäß Antrag vom 06.04.2023 erforderlichen Tatsachen werden für festgestellt erachtet, wonach der am 16.10.1937 geborene und zwischen dem 30.12.2022 und dem 09.01.2023 verstorbene E wie folgt beerbt wurde:
-E, ... - zu 1/4 Erbteil
-K, ... - zu 1/4 Erbteil
-E, ... - zu 1/8 Erbteil
-H, ... - zu 1/8 Erbteil
-G, ... - zu 1/8 Erbteil
-K, ... - zu 1/8 Erbteil
2. Der Antrag des Beteiligten Ziffer 1 vom 30.10.2023 wird zurückgewiesen.
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