OLG Celle - Urteil vom 21.11.2002
6 U 43/02
Normen:
BGB § 2184 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2003, 86
Vorinstanzen:
LG Verden, vom 29.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 311/01

Erbrecht; Testament

OLG Celle, Urteil vom 21.11.2002 - Aktenzeichen 6 U 43/02

DRsp Nr. 2003/811

Erbrecht; Testament

»Früchte seit dem Erbfall stehen nicht nur dem durch Vorausvermächtnis bedachten Miterben zu, sondern auch dem durch Teilungsanordnung bevorzugten Miterben.«

Normenkette:

BGB § 2184 ;

Tatbestand:

Die Parteien sind Geschwister und zu gleichen Teilen die gewillkürten Erben ihrer am 17. Juli 2000 verstorbenen Mutter ####### (Bl. 7 ff). Die Erblasserin war Eigentümerin mehrerer bebauter und unbebauter Grundstücke, nämlich

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- des Hauses ####### in #######, das sie bewohnte,

- des Hauses ####### in #######, das der Beklagte zu 2 bewohnte

- von Wiesen und Ackerland.

Im September 1992 entwarf der Notar ####### einen Erbvertrag (Bl. 199), nach welchem die Erblasserin von ihren Kindern zu gleichen Teilen beerbt werden sollte. Das Grundstück ####### sollte der Kläger erhalten, das Grundstück in der ####### der Beklagte zu 2. Die Beklagte zu 1 sollte das Wiesen- und Ackerland erhalten. Das sonstige Vermögen sollten die Erben zu gleichen Teilen erhalten (Entwurf Bl. 3 = Bl. 201 d. A.).