I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Alleinerbe nach seinem im Jahr 1993 verstorbenen Vater (V). Er reichte die Erbschaftsteuererklärung noch im Jahr 1993 beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) ein. Das FA setzte die Erbschaftsteuer gegen den Kläger zuletzt mit Änderungsbescheid vom 23. Juli 1996 auf 394 050 DM fest.
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