Der Kläger ist der Alleinerbe der am 1. Oktober 2003 verstorbenen Erblasserin Claudia T. Die Erblasserin war Eigentümerin des Mietwohngrundstücks A-Straße 1 in A-Stadt, das ihr vorverstorbener Ehemann, Dr. Peter T., auf Grund Kaufvertrags vom 27. Mai 1935 erworben hatte. Das Gebäude wurde am 10. Juni 1991 in die Denkmalliste eingetragen.
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