BFH - Urteil vom 23.11.2022
II R 37/19
Normen:
BGB § 1939; BGB § 2147; BewG § 121 Nr. 2; ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 3 S. 1; ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2023, 641
DB 2023, 930
DStRE 2023, 377
FR 2023, 330
FamRZ 2023, 733
GmbHR 2023, 358
IStR 2023, 252
NJW 2023, 1534
ZEV 2023, 300
ZEV 2023, 327
wistra 2023, 6
Vorinstanzen:
FG München, vom 10.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 174/16

Erbschaftsteuerliche Behandlung des Erwerbs eines Miteigentumsanteils an einem im Inland belegenen Grundstücks von Todes wegen durch einen nicht in Deutschland ansässigen Vermächtnisnehmer

BFH, Urteil vom 23.11.2022 - Aktenzeichen II R 37/19

DRsp Nr. 2023/2984

Erbschaftsteuerliche Behandlung des Erwerbs eines Miteigentumsanteils an einem im Inland belegenen Grundstücks von Todes wegen durch einen nicht in Deutschland ansässigen Vermächtnisnehmer

Das Vermächtnis an einem inländischen Grundstück unterliegt nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts München vom 10.07.2019 – 4 K 174/16, der Erbschaftsteuerbescheid vom 02.03.2015, die Einspruchsentscheidung vom 02.12.2015 und die Änderungsbescheide vom 18.11.2016 und vom 10.01.2018 aufgehoben.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

BGB § 1939; BGB § 2147; BewG § 121 Nr. 2; ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 3 S. 1; ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die Nichte der im Jahr 2013 verstorbenen Erblasserin. Weder die Klägerin noch die Erblasserin verfügten in der Bundesrepublik Deutschland über einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt. Die Erblasserin hatte der Klägerin ein Vermächtnis über einen Anteil an einem im Inland belegenen Grundstück zugewandt. Mit notariell beurkundetem Vertrag wurde im Jahre 2014 in Erfüllung dieses Vermächtnisses ein entsprechender Miteigentumsanteil an dem Grundstück auf die Klägerin übertragen.