Erbschaftsteuerpflicht bei unentgeltlicher Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts
BFH, Urteil vom 28.10.1992 - Aktenzeichen II R 21/92
DRsp Nr. 1996/11678
Erbschaftsteuerpflicht bei unentgeltlicher Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts
»Übertragt der Nacherbe nach Eintritt des (Vor-)Erbfalles, aber vor Eintritt der Nacherbfolge sein Nacherbenanwartschaftsrecht unentgeltlich auf einen Dritten, so unterliegt der Erwerb des Dritten bei Eintritt des Nacherbfalles gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 Abs. 1 Nr. 1,. Alt. 1 ErbStG 1974 i.V.m. den §§ 1922, 2139BGB der Erbschaftsteuer. Steuerklasse, Steuersatz und Höhe des persönlichen Freibetrages nach § 16ErbStG 1974 richten sich in diesem Fall nach dem Verhältnis des Erwerbers zum Vorerben (§ 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG 1974) bzw. zum Erblasser (§ 6 Abs. 2 S. 2 ErbStG 1974), nicht hingegen nach dem Verhältnis des Nacherben zu den genannten Personen.«